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Ausbilderin Petra Kabelitz

Unsere Amtsveterinärin Petra Kabelitz ist Eure Ausbilderin für Lebensmittelrecht, Wildkrankheiten, Wildbrethygiene und für die Ausbildung zur Kundigen Person.
Nur mit dieser zusätzlichen Qualifikation darfst Du später selbst Trichinenproben entnehmen, eine Grundvoraussetzung für die Verarbeitung von Schwarzkitteln.

Petra ist Diplomveterinärmedizinerin und Amtstierärztin beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Sie stellt der Jagdschule – Am Stettiner Haff ihre ungemein hilfreiche Expertise in diesem Gebiet zur Verfügung.

Sie ist Fachtierärztin, also geprüfte Ausbilderin, für Lebensmittelhygiene und besitzt die Lehrbefähigung für die Qualifizierung zur Kundigen Person in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Schwerpunkt gesunde Lebensmittel

Ein Schwerpunkt bei der Jägerausbildung befasst sich mit der Herstellung und Verarbeitung con gesunden Lebensmitteln. Bei der späteren aktiven Jagdausübung, geht die Verantwortung für das Wildbret an die Jägerinnen und Jäger über. Sie müssen dann beurteilen, ob eventuelle Tierkrankheiten oder sogar potenzielle Seuchenfälle die Gesundheit anderer Tiere oder Menschen gefährden können. Als Lebensmittelunternehmer müssen Jäger sich mit verschiedenen Gesetzen auskennen und diese befolgen.

Jäger übernehmen Verantwortung

Die tierärztliche Untersuchung ist nicht nur in Deutschland bei jedem Stück Fleisch welches in der Theke landet Pflicht. Für Wildfleisch übernehmen Jäger diese große Verantwortung, also vielleicht einmal auch Du. Deshalb ist dieses Fach neben dem sicheren Umgang mit Waffen auch das wichtigste Sachgebiet in unserer Ausbildung. Ausbilderin Petra hat sehr viel Erfahrung und bringt Euch ihr Wissen mit großem Sachverstand bei. Du lernst bei ihr welche wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen der Jäger als „Lebensmittelunternehmer im Sinne der EU – Verordnungen“ beachten muss.
Dazu gehören das Hygienepaket der EU, das Lebensmittelbedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, das Infektionsschutzgesetz und das Produkthaftungsgesetz.

Nicht zuletzt ist auch der Umgang mit ursprünglich gesundem Wildfleisch in verschiedenen Hygienevorschriften geregelt. Denn wem nützt es, wenn das Fleisch durch falsche Behandlung leider dann doch ungenießbar wird. Typische Beispiele sind hier die Einhaltung von Kühlketten und ausschließliche Nutzung hygienischer Arbeitsmaterialien und Umgebungen.

Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts

Welche anderen Entscheidungen, neben den gesundheitlichen Aspekten, Jägerinnen und Jäger zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts treffen müssen, das lernst Du ebenfalls in Deiner Ausbildung. Hierzu gehören z.B. der Konkurrenzdruck zwischen Raubwild und Niederwild, Neozonen, Neophyten, Schutz von Naturverjüngungen, Schutzgebiete, Erhaltung und Gestaltung von Biotopen und vieles andere mehr.

Petra Kabelitz – Ausbilderin für Lebensmittelrecht, Wildkrankheiten, Kundige Person und Wildbrethygiene

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