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Generelle Voraussetzungen für die Prüfungszulassung

Generelle Voraussetzungen für die Prüfungszulassung ist in der Jägerprüfungsverordnung zur Erlangung des ersten Jagdscheins vom 23. März 2016 geregelt.

Nach der Prüfungsordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bist Du verpflichtet einen Ausbildungsnachweis über die absolvierten Sachgebiete für die Prüfungszulassung vorzulegen. Diesen erhältst Du von uns, hier wird jede Unterrichtsstunde von unseren Ausbildern nachgehalten.

Die fristgerechte Anmeldung zur Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde übernehmen wir für Dich. Den erforderlichen Anmeldebogen erhätst Du am ersten Ausbildungsstag von uns. Den Nachweis über eine Haftpflicht- und Unfallversicherung ebenfalls. Bitte bringe eine Kopie Deines Personalausweises mit, solltest Du die Möglichkeit zum Kopieren nicht haben, dann können wir hier auch helfen. Einen Nachweis über die absolvierten Schießtrainings in des relevanten Disziplinen erstellen wir zusammen mit dem Ausbildungsnachweis.

Ab jetzt musst Du nur noch fleißig lernen, die Jägerprüfung ist eine große Herausforderung, sowohl im schriftlichen, als auch im mündlich-praktischen Teil.
Wir setzen alles daran, um Dich hier bestmöglich zu unterstützen.

Der Nachweis über die bestandene Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern gestattet es Dir, an Deinem Wohnort einen bundesweit gültigen Jagdschein zu erwerben.

Gegenstand, Form und Inhalt der Prüfung

Die Prüfung besteht aus den folgenden Sachgebieten

  1. Schießprüfung
  2. schriftliche Prüfung und
  3. mündlich- praktische Prüfung.

Die Reihenfolge der zu absolvierenden Prüfungsteile bestimmt die Prüfungsbehörde.

Die Prüfung ist nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der Prüfungsbehörde oder der obersten Jagdbehörde können an ihr teilnehmen. Die Prüfungsleitung kann mit Zustimmung der Prüflinge und im Einvernehmen mit der Prüfungsbehörde weiteren Personen die Anwesenheit bei der Schießprüfung und bei der mündlich-praktischen Prüfung gestatten. Vom Anwesenheitsverbot ausgenommen ist das erforderliche Schießstandpersonal im Rahmen der Schießprüfung.

Die Schießprüfung

Die Schießprüfung wird nach der Schießstandordnung und Schießvorschrift des Deutschen Jagdverbandes e.V. (DJV) in der ab 1. April 2015 geltenden Fassung durchgeführt. Sie umfasst:

  1. Büchsenschießen mit für Schalenwild zugelassenen Büchsenpatronen (ab Kaliber .222 Remington):
    1. Fünf Schüsse auf die Rehbockscheibe (DJV-Wildscheibe Nummer 1), Anschlag „stehend angestrichen“, Entfernung 100 Meter. Zu erzielen sind mindestens 26 Ringe.
      und
    2. Fünf Schüsse auf die Scheibe „flüchtiger Überläufer“ (DJV-Wildscheibe Nummer 5) aus der jagdlichen Gewehrhaltung heraus, Entfernung 50 Meter. Die Überläuferscheibe bewegt sich von rechts nach links in 1,8 bis 2 Sekunden über eine 6 Meter breite Schneise. Es sind mindestens drei Treffer in den Ringen zu erzielen. Abweichend von den Vorgaben der DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift kann beim Schießen mit bleifreien Büchsengeschossen die Waffe bereits vor dem Abruf oder der Selbstauslösung der Scheibe in den Anschlag gebracht werden.
  2. Flintenschießen (Kaliber 20 bis 12) mit Schrotpatronen, aus der jagdlichen Gewehrhaltung, wahlweise durch den Prüfling:
    1. Zehn Wurfscheiben, 11 Meter Abstand, Trap, Wurfscheiben in einer Richtung und einer Höhe. Jede Wurfscheibe darf zweimal beschossen werden. Es müssen mindestens insgesamt drei Treffer erzielt werden.
      oder
    2. Der laufende Kipp -oder Klapphase wird zehnmal vorgeführt. Entfernung 35 Meter, je Hase maximal zwei Schrotschüsse, wobei der Hase sich in 2 bis 3 Sekunden über eine 6 Meter breite Schneise bewegt. Es müssen mindestens fünf Hasen durch Treffer kippen oder klappen.
  3. Fünf Schüsse mit einer Kurzwaffe (Pistole oder Revolver), auf die DJV-Pistolenscheibe. Entfernung 10 Meter, Anschlag „stehend freihändig“, ein- oder beidhändig, mit völlig freien Handgelenken, ohne Bandagen. Es müssen mindestens zwei Treffer vom sechsten bis zehnten Ring erzielt werden.

Die schriftliche und die mündlich-praktische Prüfung

Prüfungsfach 1 – Wild, Wald und Hege

Dieses Sachgebiet umfasst Tier- und Wildarten, Wildbiologie, Wildhege, Biotophege, Wild- und Jagdschadensverhütung und wesentliches Wissen rund um den Land- und Waldbau.

Prüfungsfach 2 – Jagdliche Praxis

Die jagdliche Praxis beinhaltet den generellen Jagdbetrieb, unter anderem die Bauart und Funktionsweise von Fanggeräten und deren Einsatz. Tierschutzgerechte Haltung, die Ausbildung und das Führen von Jagdhunden, jagdliches Brauchtum und Unfallverhütung.

Prüfungsfach 3 – Waffenhandhabung

Dieses Sachgebiet erfordert von Dir fundiertes Wissen in Waffenrecht und Waffentechnik, die Handhabung, Führung und Aufbewahrung von Jagd- und Faustfeuerwaffen und spezielle Kenntnisse zu Munition.

Prüfungsfach 4 – Lebensmittelrecht

Das umfangreichste Sachgebiet enthält die Anforderungen an Lebensmittel- und Hygienevorschriften und an das Wissen um Wildkrankheiten. Insbesondere Anforderungen an die kundige Person. Spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Anatomie, Physiologie und Verhaltensweisen des Wildes. Untersuchung des Wildes vor und nach dem Schuss. Kennzeichnung und Behandlung des erlegten Wildes. Hygiene- und Verfahrensvorschriften für den Umgang mit Wildkörpern. Rechts- und Verwaltungsvorschriften für das Inverkehrbringen von Wildbret und die Trichinenprobenahme.

Prüfungsfach 5 – Vorschriften und Gesetze

Nicht erspart wird Dir Tierschutzrecht, Jagd-und Forstrecht, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, das Hygienepaket der EU, das Infektionsschutzgesetz und das Produkthaftungsgesetz ergänzt durch Sicherheits- und andere einschlägige Vorschriften.